Die Endnutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Tandem Diabetes Care, Inc. („Lizenzgeber“) und Ihnen als Lizenznehmer der Software („Lizenznehmer“). Sie gilt ausschließlich für den Download und die Nutzung der Lizenzgeber-Software Tandem Device Updater („Software“), wie im Folgenden weiter erläutert. Download und Nutzung des Lizenznehmers von anderen Lizenzgeber-Dienstleistungen, -Produkten, -Software oder -Online-Ressourcen als der Software werden durch separate Dokumente geregelt. Die Datenschutzerklärung („Erklärung“) erläutert, welche Daten der Lizenzgeber während des Herunterladens und Verwendens der Software vom Lizenznehmer erfasst, und informiert den Lizenznehmer über die Verwendung, Übertragung und den Schutz dieser Daten.
DER LIZENZGEBER STELLT DIE SOFTWARE AUSSCHLIESSLICH ZU DEN IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGTEN BEDINGUNGEN ZUR VERFÜGUNG; FERNER ERFOLGT DIE BEREITSTELLUNG UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS DER LIZENZNEHMER DIESE BEDINGUNGEN AKZEPTIERT UND EINHÄLT. MIT DEM KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ WÄHREND DER SOFTWARE-INSTALLATION (A) AKZEPTIERT DER LIZENZNEHMER DIESE VEREINBARUNG UND STIMMT ZU, DASS ER RECHTLICH AN DEREN BESTIMMUNGEN GEBUNDEN IST; (B) ERKLÄRT UND GARANTIERT DER LIZENZNEHMER, DASS: (I) DER LIZENZNEHMER BZW. DER BEVOLLMÄCHTIGTE VERTRETER DES LIZENZNEHMERS MINDESTENS 18 JAHRE ALT IST; UND, (II) FALLS ES SICH BEIM LIZENZNEHMER UM EIN UNTERNEHMEN, EINE STAATLICHE ORGANISATION ODER EINEN ANDEREN RECHTSTRÄGER HANDELT, DASS DER LIZENZGEBER ÜBER DIE ENTSPRECHENDEN RECHTE, BEFUGNISSE UND VOLLMACHTEN VERFÜGT, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ABZUSCHLIESSEN UND DEN LIZENZNEHMER AN DIE BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG ZU BINDEN. WENN DER LIZENZNEHMER DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, WIRD DER LIZENZGEBER DIE SOFTWARE NICHT AN DEN LIZENZNEHMER LIZENZIEREN UND DER LIZENZNEHMER DARF DIE SOFTWARE ODER DOKUMENTATION NICHT HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN.
UNBESCHADET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG BZW. UNGEACHTET DER ANNAHME DER VEREINBARUNGSBEDINGUNGEN DURCH DEN LIZENZNEHMER WIRD IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG (SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG) KEINE LIZENZ GEWÄHRT; FERNER SCHLIESST DIESE VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ALLE RECHTE AN SOFTWARE AUS, DIE DER LIZENZNEHMER NICHT RECHTMÄßIG ERWORBEN HAT ODER DIE KEINE LEGITIME, AUTORISIERTE KOPIE DER SOFTWARE DES LIZENZGEBERS IST.
Diese Lizenzvereinbarung gilt nur für Lizenznehmer, die eine Pumpe gekauft oder erstanden haben und sich gegenwärtig in einem Land außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) und Kanada aufhalten. Zur Klarstellung: Diese Lizenzvereinbarung gilt nicht für Pumpenbenutzer, die eine Pumpe gekauft oder erstanden haben und sich gegenwärtig in den USA oder Kanada aufhalten.
Im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung
Subject to and conditioned upon Licensee's acceptance of and strict compliance with all terms and conditions set forth in this License Agreement, Licensor hereby grants to Licensee a non-exclusive, non-transferable, non-sublicensable, limited license during the Term to download and use the Software and Documentation, solely as set forth in the definitions section and subject to all conditions and limitations set forth herein. This license grants Licensee the right to:
Folgendes ist dem Lizenznehmer direkt und indirekt untersagt:
Der Lizenznehmer ist verantwortlich und haftbar für jede Nutzung der Software und Dokumentation durch den vom Lizenznehmer direkt oder indirekt darauf zur Verfügung gestellten Zugriff. Insbesondere ist der Lizenznehmer, ohne die Allgemeingültigkeit der vorhergehenden Bestimmung einzuschränken, verantwortlich und haftbar für alle Handlungen und Unterlassungen, die in Bezug auf die Software und die Dokumentation erforderlich sind.
Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Software und Dokumentation unter Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht an den Lizenznehmer verkauft wird. Der Lizenznehmer erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software oder der Dokumentation im Rahmen dieser Vereinbarung oder sonstige Rechte daran, außer zur Verwendung dieser in Übereinstimmung mit der gewährten Lizenz und unter Einhaltung aller Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen dieser Vereinbarung. Der Lizenzgeber behält sich das gesamte Recht, den Titel und die Beteiligung an der Software und alle Rechte an geistigem Eigentum vor, die sich aus der Software ergeben oder sich auf sie beziehen, es sei denn, dies wird dem Lizenznehmer in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt. Der Lizenznehmer unternimmt angemessene Anstrengungen, um die gesamte Software (einschließlich aller Kopien davon) vor Verletzung, Zweckentfremdung, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION WERDEN DEM LIZENZNEHMER „WIE BESEHEN“ UND MIT ALLEN EVENTUELLEN FEHLERN UND MÄNGELN OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER LIZENZGEBER LEHNT IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG IN SEINEM EIGENEN NAMEN UND IM NAMEN SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE SEINER UND IHRER JEWEILIGEN LIZENZGEBER UND DIENSTLEISTER AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DOKUMENTATION AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN WEGEN RECHTSMÄNGELN UND RECHTSVERLETZUNGEN SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDEL, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN KÖNNEN. DER LIZENZGEBER GIBT OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORHERGEHENDEN BESTIMMUNG KEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG AB UND BIETET KEINERLEI GEWÄHR, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE DIE ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ERFÜLLT, BEABSICHTIGTE ERGEBNISSE ERZIELT, MIT ANDEREN SOFTWAREPRODUKTEN, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL IST ODER FUNKTIONIERT, OHNE UNTERBRECHUNG BETRIEBEN WERDEN KANN, LEISTUNGS- ODER ZUVERLÄSSIGKEITSNORMEN ERFÜLLT ODER FEHLERFREI IST ODER DASS FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER WERDEN.
FOLGENDES GILT IM GRÖSSTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG: